Donnerstag, 19. April 2018

Anfrage an die Antidiskriminierungsstelle wegen Diskriminierung durch den Arbeitsbegriff

Das wäre eine meiner ersten "kleinen Anfragen" gewesen, wenn ich Abgeordnete geworden wäre ;-)

Von: Frigga Wendt
Gesendet: Donnerstag, 19. April 2018 01:53 UND ANTWORT vom 28.05.2018 UNTEN

Sehr geehrte Damen und Herren,

gibt es Ihrer Ansicht nach die Möglichkeit, die "Diskriminierungen durch einen einseitigen neoliberalen Arbeitsbegriff" sichtbar zu machen und als Diskriminierung zu ahnden mit Ihrer Hilfe?


Diskriminierung durch den Arbeitsbegriff (=nur wer in Lohnerwerbsarbeit ist, arbeitet, wer nicht arbeitet*, ist ein schlechterer Mensch, verwirkt ggf. sogar seine Rechte...)

*bzw. wer nicht in einem Lohnverhältnis steht oder alternativ selbständig ist ohne "Hartz IV - Aufstockung", ist defizitär. und das unabhängig, was er sonst so macht oder wie er sich engagiert oder geistig/physisch sich betätigt (für andere).


Seit Jahren werden Menschen durch den in der Agentur für Arbeit oder den Jobcentern gebräuchlichen Arbeitsbegriff diskriminiert.
Dazu hat z.B. der Grundechteaktivist Ralph Boes im Rahmen seiner Gerichtsprozesse folgendes geschrieben:

http://grundrechte-brandbrief.de/Prozesse/Verfassungsbeschwerde-2/Verfassungsbeschwerde.htm#89

Bitte teilen Sie mir Ihre Sicht dazu mit und geben mir Ausblick, wohin außer dem Bundesverfassungsgericht mich in diesem Anliegen wenden kann.

Auch ich unterliege dieser Diskriminierungsform persönlich und beobachte diese Form der Diskriminierung täglich an anderen und über andere Menschen.

eine kleine Liste zu bestimmten Äußerungen von Politikern in dieser Thematik - das öffentliche Bashing gegen HArtz IV Empfänger:

die-opfer-der-agenda-2010.de
bitte etwas herabscrollen  am linken Rand lesen...


Beste Grüße,
FriGGa Wendt
freiberufliche Bildungsträgerin


Eingangsbestätigung der Stelle kam kurze Zeit später um 9:50:

Sehr geehrte Frau Wendt,

vielen Dank für Ihre Eingabe vom 19.04.2018 an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, mit der Sie um eine Beratung bitten.

Die Beantwortung Ihrer Eingabe wird baldmöglichst erfolgen. Wir bitten insoweit noch um etwas Geduld und werden unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurückkommen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

M.
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Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Postanschrift: Glinkastraße 24, 10117 Berlin
Besucheradresse: Kapelle-Ufer 2, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 555-1855
Fax: 030 18 555-41865
E-Mail: beratung@ads.bund.de
Internet: www.antidiskriminierungsstelle.de


Weitere Antworten und Korrespondenzen werde ich hier einstellen, wenn vorhanden.

 ANTWORT vom 28. 05. 2018 von ebenda (anderer Mitarbeiter)


Sehr geehrte Frau Wendt,

vielen Dank für Ihre Anfrage an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und entschuldigen Sie bitte die versehentlich verspätete Rückmeldung.

Leider können wir als Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) allerdings nur in Diskriminierungsfällen, die vom Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfasst sind, aktiv werden.

Das AGG verbietet Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Dieses Benachteiligungsverbot gilt jedoch nur für bestimmte Lebensbereiche. Erfasst werden Benachteiligungen im Erwerbsleben und bei privaten Rechtsgeschäften - also immer dann, wenn es um vertragliche Beziehungen geht, z. B. bei Einkäufen, dem Besuch von Freizeitveranstaltungen oder der Anmietung von Wohnungen. In diesen Fällen können Betroffene, insbesondere Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche geltend machen.

Für Benachteiligungen durch staatliche Stellen wie Gerichte oder Behörden gilt das AGG nicht. Für Träger öffentlicher Gewalt gilt jedoch das Benachteiligungsverbot gemäß Artikel 3 Grundgesetz (GG), so dass Sie auch gegenüber Hoheitsträgern selbstverständlich nicht schutzlos gestellt sind. Der Soziale Status, worunter wohl auch der von Ihnen angesprochene Arbeitsbegriff zu fassen wäre, ist jedoch nach derzeit geltender Rechtslage nicht vom Diskriminierungsschutz umfasst.

Wir als ADS haben aber bereits in unserem letzten Bericht an den Bundesag die Problematik von Benachteiligungen aufgrund der sozialen Herkunft betont sowie Empfehlungen hierzu unterbreitet (http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/BT_Bericht/20170629_Pressehandout_Gemeinsamer_Bericht_dritter_2017.pdf?__blob=publicationFile&v=3) und aktuell im Rahmen der laufenden Forschung eine vertiefende Rechtsexpertise zum Bedarf der Erweiterung der im AGG genannten Diskriminierungsmerkmale in Auftrag gegeben (http://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ThemenUndForschung/Forschung/laufende_Forschung/laufende_Forschung_node.html).

Um eine grundlegende Änderung der Rechtslage zu bewirken, könnten Sie sich außerdem auch direkt an den Petitionsausschuss des Bundestages wenden: http://www.bundestag.de/petition.

Ich bedauere, Ihnen keine weitergehende Unterstützung bieten zu können und wünsche Ihnen auf Ihrem weiteren Weg viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen,

Im Auftrag

xxxxx
 
Referent
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Referat ADS-3 (Beratung)
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
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